Nach deiner Einreise in die Schweiz hast du genau zwölf Monate Zeit, deinen ausländischen Führerausweis umschreiben zu lassen. Bei Herkunftsstaaten ausserhalb von EU/EFTA ist eine offizielle Kontrollfahrt gesetzlich vorgeschrieben. Wir bereiten dich kompetent darauf vor, mit langjähriger Erfahrung, flexiblen Terminen und einer erstklassigen Erfolgsquote.
Ab dem Datum deiner Aufenthaltsbewilligung darfst du deinen ausländischen Führerausweis noch 12 Monate nutzen, danach erlischt die Fahrberechtigung. Starte rechtzeitig, damit du mobil bleibst.
Die Kontrollfahrt prüft deine Fahrkompetenz und Kenntnisse der Schweizer Verkehrsregeln. Pflichtschritt für viele Inhaber ausländischer Führerausweise.
Planst du beruflich Fahrzeuge zu führen? Dann musst du den Ausweis bereits vor der ersten berufsmässigen Fahrt umtauschen. Bei Personentransport ist eine zusätzliche Bewilligung nötig.
Hinweis: Die Gebühren für die offizielle Kontrollfahrt beim Strassenverkehrsamt trägt der Inhaber des Führerausweises. Unsere Vorbereitung ist davon unabhängig.
Lass dich unverbindlich beraten, wir schauen, wie wir dich am schnellsten und sichersten zum Schweizer Führerausweis bringen.
Abmeldungen von Fahrlektionen und Kontrollfahrt mindestens 48 h vor dem Termin, sonst wird die volle Dienstleistung verrechnet (gem. AGB).
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